Trommlerzug Deutschland V.i.G. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Bild mit Menschen die vor der Bundesflagge trommeln.

    Wir sind eine Gruppe von Menschen die festgestellt haben, dass die Spaltung in der Gesellschaft sehr tief ist.

    Obwohl die meisten Menschen demokratisch und freiheitlich denken, lassen sie sich schnell dazu hinreißen Gräben zu bilden.

    Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, Menschen zu verbinden.

    Die letzten Monate haben gezeigt, dass das auch gar nicht schwierig ist.

    Sehr viele Menschen organisieren sich in losen Gruppen, was auch toll, gut und richtig ist.

    Diese Gruppen haben aber oft keine Rechtsgrundlage und wirken auf andere Menschen wenig bis gar nicht transparent.

    Dies führt auch dazu, dass viele dieser Organisationen abgestempelt werden.

    Hier möchten wir eine Gemeinschaft schaffen, die auf der einen Seite verbindet und auf der anderen Transparenz schafft.

    Deshalb die Gründung des Vereins, der seine Mitglieder unterstützen und fördern kann. Zugleich kann unser Verein auch ein wertvolles Bindeglied zu Organisatoren sein und diese auch unterstützen.

    Um einen Verein gründen und ins Vereinsregister eintragen lassen zu können, müssen Formalien erfüllt sein.

    Eine Formalie ist die Vereinssatzung. Sie gibt den Tätigkeitsbereich und ein rechtliches Rahmenwerk vor.

    Die Vereinssatzung muss dabei von den Gründungsmitgliedern beschlossen werden. Eine Änderung der Vereinssatzung muss dabei von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

    Der Verein kann also seine Satzung nicht ändern, wenn die Mitglieder des Vereins nicht zustimmen.

    Ist eine Änderung der Satzung erfolgt muss die neue Fassung auch beim Vereinsregister eingereicht werden.

    Die Satzung ist deshalb hier für alle einsehbar veröffentlicht.

    Neben der Satzung, aber auf Grundlage der Satzung, hat ein Verein eine Gebührenordnung. Hier wird festgelegt welche Aufnahmegebühren oder auch Mitgliedsbeiträge erhoben werden.

    Die Gebührenordnung wird ebenfalls durch alle Mitglieder des Vereins im Rahmen einer Mitgliederversammlung festgelegt,

    Unsere Gründungsversammlung hat hier beschlossen, dass es keine Gebühren gibt.

    Sollte hier einmal eine Änderung geplant sein, so ist das auch nur durch eine Mitgliederversammlung, in der alle Mitglieder abstimmen, möglich.

    Auch der Vorstand des Vereins wurde in der Gründungsversammlung gewählt.

    Dieser wird jedes Jahr neu gewählt, sodass wir als Gründer den Verein zwar ins Leben gerufen haben, aber am Ende immer alle Mitglieder entscheiden, wie er sich weiter entwickeln wird.

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